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Strafrecht und Strafverteidigung

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Torge Luth

Strafrecht_TorgeLuth

Strafrecht

Straf·recht

St  /ˈʃtraːfrɛçt,Stráfrecht/ Substantiv, Neutrum [das]
Gesamtheit der Rechtsnormen, die bestimmte, für das gesellschaftliche Zusammenleben als schädlich angesehene Handlungen unter Strafe stellen und die Höhe der jeweiligen Strafe bestimmen.

Schon in jungen Jahren hat es mich enorm gestört, wenn Menschen sich vorschnell Urteile über andere Menschen gebildet haben. Bei meiner Tätigkeit im Bereich Strafrecht und Strafverteidigung geht es letztlich genau darum, gegen solche Vorurteile anzukämpfen.

Mit Engagement, Knowhow und Einfühlungsvermögen setzte ich mich für Sie ein – für Ihr Recht – dafür, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.

Umso früher Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, desto besser stehen Ihre Chancen. Sie sollten mit diesem Schritt nicht warten, bis gegen Sie Anklage erhoben wurde, weil dann möglicherweise schon viele Verteidigungsmöglichkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen.

Benötige ich einen Rechtsanwalt? Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger

Wenn Sie verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben, so ist nicht in jedem Fall vorgeschrieben, dass Sie von einem Rechtsanwalt vertreten werden müssen. Generell gilt aber, dass es in einem Strafverfahren immer ratsam ist, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Einen Rechtsanwalt der Beschuldigte in einem Strafverfahren vertritt nennt man Strafverteidiger. Strafverteidiger können entweder Pflicht- oder Wahlverteidiger sein.

Pflichtverteidiger

In den sogenannten Fällen der notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO) wird dem Beschuldigten vom Gericht ein Rechtsanwalt, der sogenannter Pflichtverteidiger, bestellt. Die/Der Beschuldigte kann einen bestimmten Rechtsanwalt gegenüber dem Gericht als Pflichtverteidiger ihrer/seiner Wahl nennen. Dieser wird danach, wenn dem kein wichtiger Grund entgegensteht, vom Gericht bestellt (§ 142 Abs. 5 StPO).

Von diesem Vorschlagsrecht sollte man auch Gebrauch machen, da sonst der zuständige Richter selbst den Pflichtverteidiger aussucht. Der Pflichtverteidiger wird dann zunächst vom Staat gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bezahlt.

Wahlverteidiger

Wenn kein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, können Sie trotzdem einen Rechtsanwalt beauftragen. Dieser wird dann Wahlverteidiger genannt. Sie sollten es sich nämlich sehr gut überlegen, ob Sie wirklich der geballten Staatsmacht in Form von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht ohne einen fachkundigen Streiter für Ihre Rechte und Interessen gegenübertreten wollen.

In bestimmten Fällen kann hier nachträglich eine Erstattung der Rechtsanwaltskosten durch die Staatskasse erfolgen.

Wie finde ich im Notfall eine*n Strafverteidiger*in?

Wenn Sie außerhalb meiner Bürozeiten sofort eine*n Strafverteidiger*in benötigen, können Sie in Hamburg den von der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen e.V eingerichteten anwaltlichen Notdienst in Strafsachen anrufen. Die Nummer lautet:

Bitte beachten Sie, dass diese Nummer ausschließlich für Notfälle gedacht ist, die außerhalb der üblichen Bürozeiten auftreten. Ein solcher Notfall liegt beispielsweise vor, wenn Sie vorläufig festgenommen werden oder eine Durchsuchung in Ihrer Wohnung oder Ihren Geschäftsräumen durchgeführt wird.

Machen Sie in diesen Situationen auf jeden Fall von Ihrer Selbstbelastungsfreiheit Gebrauch bis Sie sich mit einem Rechtsanwalt besprochen haben (und danach in aller Regel auch).

 

 

 

SELBSTBELASTUNGSFREIHEIT

 

Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit besagt,
dass niemand dazu gezwungen werden darf,
sich selbst zu belasten.

 

 

STRAFBEFEHL

 

Falls Ihnen vom Amtsgericht ein Brief zugestellt wurde,
der mit „Strafbefehl“ überschrieben ist,
sollten Sie dies auf keinen Fall wochenlang ignorieren.

Jugendstrafrecht

Strafverfahren gegen Jugendliche unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von Strafverfahren gegen erwachsene Beschuldigte.Strafprozesse gegen Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, finden vor den Jugendgerichten statt.

 

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Medizinstrafrecht

Unter dem Begriff Medizinstrafrecht versteht man strafrechtliche Verfahren gegen medizinisches Personal (Ärzt*innen, Krankenpfleger*innen, Pflegehelfer*innen, Zahnärzt*innen etc.), denen vorgeworfen wird, sie hätten sich im Rahmen der Behandlung von Patient*innen strafbar gemacht.

 

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Untersuchungshaft

Gegen Beschuldigte kann Untersuchungshaft (kurz: U-Haft) angeordnet werden, wenn gegen sie ein dringender Tatverdacht vorliegt, ein Haftgrund besteht und die Untersuchungshaft nicht unverhältnismäßig wäre.

 

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Schuldminderung / Schuldunfähigkeit

Bei manchen Straftaten steht die Frage im Raum, ob die/der Beschuldigte bei der Tat möglicherweise schuldunfähig oder nur vermindert schuldunfähig war. Gründe hierfür können psychische Krankheiten oder Alkohol- bzw. Drogenmissbrauch sein.

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Strafvollzugsrecht

Auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung besteht oft Bedarf nach einer rechtlichen Beratung, insbesondere wenn man zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Hier kann es insbesondere um eine möglichst frühzeitige Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gehen.

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