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Strafrecht und Strafverteidigung

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Torge Luth

Strafbefehl

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Falls Ihnen vom Amtsgericht ein Brief zugestellt wurde, der mit „Strafbefehl“ überschrieben ist, sollten Sie dies auf keinen Fall wochenlang ignorieren.

Beim Strafbefehlsverfahren handelt es sich um eine den Staatsanwaltschaften und Gerichten zur Verfügung stehende Möglichkeit, Strafverfahren schnell und kostensparend zu erledigen.

Bei leichten bis mittleren mutmaßlichen Vergehen können hiermit Strafen verhängt werden, ohne dass es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Konkret läuft dies so ab, dass die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht einen Antrag stellt. In diesem stellt sie den zugrundeliegenden Sachverhalt aus Ermittlersicht dar und beantragt eine Strafe hierfür. Das Gericht entscheidet dann nach Aktenlage, ob es dem Antrag der Staatsanwaltschaft entspricht.

Ist dies der Fall, wird der Strafbefehl anschließend der/dem Beschuldigten zugestellt.

Und hier kommt der Grund, warum Sie einen solchen Strafbefehl nicht ignorieren sollten:

Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch beim zuständigen Gericht erheben, so wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem entsprechenden Urteil gleich.

Das heißt erstens, dass Sie vorbestraft sind und zweitens, dass sie eine eventuell gegen Sie verhängte Geldstrafe bezahlen müssen.

Sie sollten deshalb nach Erhalt eines Strafbefehls möglichst schnell einen Rechtsanwalt kontaktieren, damit Sie mithilfe von dessen fachkundiger Beratung innerhalb der Zweiwochenfrist entscheiden können, ob Sie Ihren Rechtsanwalt hiergegen Einspruch einlegen lassen.

Rechtsanwalt Torge Luth
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