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WEITERE RECHTSGEBIETE

in denen ich Sie gerne vertrete

Strafrecht_Rechtsanwalt_TorgeLuth

Weitere Rechtsgebiete

Rechts·ge·biet

/ˈrɛçt͜sɡəbiːt,Réchtsgebiet/ Substantiv, Neutrum [das]


Gebiet der Rechtswissenschaft

Neben dem Strafrecht biete ich Ihnen ein umfangreiches Leistungsspektrum für weitere Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Verbraucherrecht, allgemeines Zivil- und Vertragsrecht. In all diesen Bereichen verfüge ich über ein hohes Maß an Fachkompetenz und bin permanent auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung um Sie erfolgreich zu beraten und zu vertreten.

Gerne übernehme ich Ihre Beratung mit hohem Qualitätsanspruch, umfassendem Fachwissen und juristischer Kompetenz.

Aus Erfahrung weiß ich, dass ein Verfahren regelmäßig große Ängste und Unsicherheiten bei den Betroffenen auslöst. Falls Sie mich als Ihren Rechtsanwalt wählen, werde ich Sie deshalb umfänglich und ehrlich durch das Verfahren begleiten.

verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht sind oft viele verschiedene Rechtsbereiche eng miteinander verknüpft.

So kann etwa ein einzelner Autounfall gleichzeitig zu strafrechtlichen Ermittlungen, zu Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg, Klagen auf Schmerzensgeld und /oder Schadensersatz sowie Auseinandersetzungen mit Versicherungen führen.

Die jeweiligen Folgen von vorschnellen Aussagen oder Handlungen (siehe Selbstbelastungsfreiheit) sind für den juristischen Laien dabei schwer einzuschätzen, weshalb es ratsam ist, sich so früh wie möglich von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen.

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Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, also wenn Sie z.B. im Straßenverkehr mit überhöhter Geschwindigkeit „geblitzt“ wurden, ist es für eine erfolgversprechende Verteidigung unerlässlich, Akteneinsicht zu beantragen. Nur so können mögliche Angriffspunkte wie etwa eine formell fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung festgestellt werden.

Geht es lediglich um kleinere Bußgelder, ohne dass etwa der Verlust des Führerscheins droht, lohnt sich ein Rechtsstreit oft nur bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung.

Ich übernehme auch gerne den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung bezüglich der Kostenübernahme.

Ordnungswidrigkeiten

Auch Verstöße gegen sonstiges Ordnungsrecht (z.B. die Gewerbeordnung oder das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Gerade bei höheren Bußgeldern ist es ratsam sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Rechtsanwalt_Torge_Luth_in_Hamburg_Anwalt_fuer_Untersuchungshaft
Rechtsanwalt_TorgeLuth_Hamburg_Verbraucherrecht

Verbraucherrecht

Verbraucherrecht ist der Rechtsbereich, der in dem es um Ansprüche von Verbrauchern gegenüber Unternehmern geht.

Wer rechtlich gesehen ein „Verbraucher“ ist wird durch § 13 BGB definiert:
„Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“

Umgangssprachlich sind Verbraucher also Menschen, die als Privatperson etwas kaufen, mieten oder in Auftrag geben. Fast jeder Mensch ist also ständig Verbraucher.

Im Gegensatz dazu steht der „Unternehmer“ nach § 14 Absatz 1 BGB:
„Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“

Unternehmer sind also zum Beispiel Online-Händler, Autovermieter, Fluggesellschaften oder  Energieversorger.

Die meisten Menschen fühlen sich immer mal wieder von einem Unternehmen, bei dem sie etwas gekauft, angemietet oder beauftragt haben, ungerecht behandelt. Oft fühlen sie sich machtlos gegenüber dem Verhalten gerade von großen Konzernen. 

Zum Glück gibt es aber mittlerweile, insbesondere dank mehrerer EU-Verbraucherschutzrichtlinien, gute Möglichkeiten für Verbraucher, sich in solchen Situationen zu wehren, vor allem wenn sie von einem kompetenten Rechtsanwalt vertreten werden.

Allgemeines
Zivil- und Vertragsrecht

Im Zivilrecht geht es um Rechtsbeziehungen zwischen verschiedenen (natürlichen oder juristischen) Personen. Deswegen wird es auch Privatrecht genannt. Wenn sich also zwei Personen streiten, ob die eine Person der anderen Geld oder eine bestimmte Leistung schuldet, handelt es sich dabei um eine zivilrechtliche Frage.

Von besonderer Bedeutung sind hierbei Verträge. Verträge enthalten immer viele Rechtsbegriffe, deren Bedeutung von juristischen Laien oft missverstanden werden können. Falls Sie vorhaben, einen Vertrag mit jemand anderem zu schließen, ist es deshalb oft eine gute Idee, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dieser kann Sie entweder über Inhalt und Risiken eines vorliegenden Vertragsentwurfs aufklären, oder gleich die Gestaltung des Vertrags übernehmen.

Ein Rechtsanwalt kann Sie aber auch zu der Frage beraten, ob Sie aufgrund eines bereits abgeschlossenenen Vertrages einen Anspruch gegen jemand anderen haben oder ob jemand anderes Ansprüche gegen Sie hat. Eventuell nötige rechtliche Schritte kann ihr Rechtsanwalt dann einleiten.

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