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Strafrecht und Strafverteidigung

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Torge Luth

Medizinstrafrecht

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Unter dem Begriff Medizinstrafrecht versteht man strafrechtliche Verfahren gegen medizinisches Personal (Ärzt*innen, Krankenpfleger*innen, Pflegehelfer*innen, Zahnärzt*innen etc.), denen vorgeworfen wird, sie hätten sich im Rahmen der Behandlung von Patient*innen strafbar gemacht.

Meist wird dabei wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung ermittelt. Diese Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass medizinische Sachverständigengutachten eine entscheidende Rolle spielen. Manche Sachverständige bejahen dabei zunächst fälschlicherweise ein strafbares Verhalten, meist weil sie völlige falsche Maßstäbe anlegen, etwa bezüglich der erforderlichen Kausalität.

Deshalb ist es sehr wichtig, dass Beschuldigte einen Rechtsanwalt beauftragen, der in der Lage ist, solche Gutachten einer sehr kritischen Prüfung zu unterziehen.

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