Schuldminderung / Schuldunfähigkeit

Bei manchen Straftaten steht die Frage im Raum, ob die/der Beschuldigte bei der Tat möglicherweise schuldunfähig oder nur vermindert schuldunfähig war. Gründe hierfür können psychische Krankheiten oder Alkohol- bzw. Drogenmissbrauch sein.
So können Beschuldigte, die schwere Straftaten begangen haben, dann auch tatsächlich wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen werden.
Dies bedeutet zwar, dass sie nicht ins Gefängnis müssen, kann in vielen Fällen aber auch zur Folge haben, dass sie zwangsweise in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Diese Unterbringung dauert oft deutlich länger als eine bei voller Schuldfähigkeit erteilte Gefängnisstrafe gewesen wäre.
Eine Verteidigung mit dem Ziel, für schuldunfähig erklärt zu werden, muss man sich also sehr gewissenhaft überlegen. Beauftragen Sie deshalb unbedingt einen Rechtsanwalt, der sich mit dieser Problematik auskennt.
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Rechtsanwalt Torge Luth
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