Strafvollzugsrecht

Auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung besteht oft Bedarf nach einer rechtlichen Beratung, insbesondere wenn man zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde.
Hier kann es insbesondere um eine möglichst frühzeitige Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gehen.
Sie benötigen eine Beratung und wünschen weitere Informationen?

Rechtsanwalt Torge Luth
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