Untersuchungshaft

Gegen Beschuldigte kann Untersuchungshaft (kurz: U-Haft) angeordnet werden, wenn gegen sie ein dringender Tatverdacht vorliegt, ein Haftgrund besteht und die Untersuchungshaft nicht unverhältnismäßig wäre. Der häufigste Haftgrund ist die sogenannte Fluchtgefahr.
Ob gegen Sie Untersuchungshaft angeordnet wird, muss spätestens am Tag nach Ihrer Festnahme durch einen Richter entschieden werden. Sollen Sie dem Haftrichter hierfür vorgeführt werden, haben Sie unverzüglich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.
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