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Strafrecht und Strafverteidigung

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Torge Luth

Selbstbelastungsfreiheit

Strafrecht_TorgeLuth

Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit besagt, dass niemand dazu gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten.

Dies bedeutet nicht nur, dass Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht schweigen dürfen, wenn Sie verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben, sondern auch, dass Sie die Ermittlungen in keiner Weise unterstützen müssen. Sie sind z.B. bei einer Durchsuchung nicht verpflichtet, den Polizisten zu zeigen, welche Gegenstände sich wo befinden und Sie müssen auch keine Passwörter oder Codes für elektronische Geräte herausgeben.

Und von diesem Recht sollten Sie auch unbedingt Gebrauch machen.

Es ist als Beschuldigte*r in einem Strafverfahren immer ratsam, zunächst einmal einen Rechtsanwalt zu beauftragen, damit dieser Akteneinsicht nehmen kann. Erst anhand des Akteninhalts können Sie und Ihr Rechtsanwalt überhaupt beurteilen, welche Verdachtsmomente gegen Sie vorliegen und anhand dessen eine geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten.

Jeder Strafverteidiger kann unzählige Geschichten von Mandant*innen erzählen, die „das mal eben schnell mit der Polizei klären“ wollten, anstatt sich vorher mit einem Rechtsanwalt zu besprechen, und die ihre Situation dadurch erheblich verschlechtert haben.

Spätestens wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Ihnen eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter geschickt hat, sollten sie deshalb unverzüglich einen Rechtsanwalt beauftragen.

Rechtsanwalt Torge Luth
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